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Verbrauchsorientierter Energiepass
- ungenau, weil das Bewohner- Verbrauchsverhalten sich direkt in der Heizenergieverbrauchsangabe niederschlägt
- spiegelt das Verbrauchsverhalten des Wohnungsnutzers wieder, z. B. der Heizenergieverbrauch einer Familie mit mehreren Kleinkindern, die sich auch tagsüber in der Wohnung aufhalten, wird in der Regel höher sein als bei einem kinderlosen, außer Haus berufstätigen Singles, der die Temperaturen seiner beheizten Räume tagsüber auf einen niedrigeren Heizpegel als die Familie reduziert. Auch beispielsweise eine Person, die 2 Monate im Ausland verbringt und deshalb ihre Heizung auf Sparflamme betreibt, hat einen geringen Heizenergieverbrauch
- wichtig ist: Der Verbrauch wird vom Ausweisbesteller angegeben
- Bedingung zur Erstellung des Ausweises ist, dass die Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden jeweils einjährigen Abrechnungsperioden angegeben sein müssen (wenn diese Verbrauchsdaten vom Ausweisbesteller nicht angegeben werden können fehlt die Grundlage und somit kann kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden; hier muss ein Bedarfsausweis erstellt werden)
- ein Vor-Ort-Termin zur Begutachtung des Gebäudes durch den Energieberater ist nicht zwingend erforderlich für die Erstellung des Energieausweises
- preisgünstiger als bedarfsorientierter Ausweis
Im Bandtacho des Verbrauchsausweises ist der Energiever-brauchskennwert des Hauses durch einen Pfeil schematisch und als Zahlenwert dargestellt. Der Energieverbrauchskennwert gibt an, wieviel kWh pro m² per anno in diesem Gebäude in den angegebenen drei Jahren durchschnittlich verbraucht wurden.

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